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Physiotherapeut/-in
Physiotherapeuten können ihren Beruf in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder in eigener Praxis ausüben. Ihre berufliche Tätigkeit umfasst die Behandlung akut oder chronisch Kranker mit dem Ziel der Wiederherstellung körperlicher Funktionen, der Verbesserung der Lebensqualität, der medizinischen Vorbeugung sowie der Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Für eine erfolgreiche Behandlung sind gute Kenntnisse der Anatomie des menschlichen Körpers und seiner Organfunktionen erforderlich. Sie sind Voraussetzung für physiotherapeutische Untersuchungs- und Behandlungstechniken. Physiotherapeuten müssen gestörte Funktionsabläufe erkennen und eine angemessene Behandlungsstrategie entwickeln können. Sie müssen die Wirkung ihrer Behandlungsmaßnahmen auf den menschlichen Körper verstehen.
Eine weitere Voraussetzung für den Beruf des Physiotherapeuten ist die Fähigkeit zur Wahrnehmung der jeweiligen Bedürfnisse und Probleme des Patienten. Physiotherapeuten müssen die Diskrepanz zwischen den Wünschen der Patienten und den tatsächlichen Möglichkeiten ihrer Behandlungsmethoden erkennen. Dies erfordert das Erlernen sachlicher Kommunikation mit dem Patienten. In der modernen Medizin wird die ganzheitliche Sichtweise des Patienten immer wichtiger. Motivation des Patienten steht weit vorn in den Anforderungen an den Physiotherapeuten. Nicht nur die Diagnose, sondern auch das individuelle soziale Umfeld des Patienten gilt es zu erfassen und einzubeziehen.
Neben dem Reha-Bereich stehen dem Physiotherapeuten auch der  Wellness- und der Fitnessbereich sowie die Prävention als Berufsfeld zur Verfügung. Mit einer Zusatzausbildung gibt es Wege in die Lehrtätigkeit und dem wissenschaftlichen Arbeiten. Mit Phantasie und Kreativität ist das Berufsbild des Physiotherapeuten extrem breit gefächert.
1994 hat der Gesetzgeber das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie verabschiedet und damit die Berufsbezeichnung des/der Physiotherapeuten/in gesetzlich geschützt. Mit dem Gesetz wurde auch eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt.