| 1. |
Die Philanthropos Akademie haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der von den Referenten vermittelten Lehrinhalte. |
| 2. |
Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Referenten, durch Unterbelegung, oder durch andere, nicht von der Philanthropos Akademie zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Teilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Teilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise, o.ä. entstanden sind. |
| 3. |
Sollte ein Teilnehmer seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund seiner Absage - Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr von |
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| 100 % |
wenn er früher als 6 Wochen vor Kursbeginn absagt, |
| 50 % |
wenn er bis zu 3 Wochen vor Kursbeginn (Posteingang) absagt. |
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Bei späteren Absagen (unter 3 Wochen) wird die volle Kursgebühr fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch die schriftliche Bestätigung der Philanthropos Akademie Gültigkeit! |
| 4. |
Unterricht, der von KursteilnehmerInnen durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann wird nicht rückvergütet. |
| 5. |
TeilnehmerInnen können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist alleine Sache der Philanthropos Akadmie und der jeweiligen Kursleitung. |
| 6. |
Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und der Philanthropos Akademie als bestätigt, wenn |
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| 1. |
eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt, |
| 2. |
die erforderlichen Voraussetzungen und Nachweise vorliegen, |
| 3. |
dem Bewerber eine schriftliche Reservierung der Philanthropos Berufsfachschulen vorliegt. |
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Sollte eine verbindliche Anmeldung nicht innerhalb von 21 Tagen von der Philanthropos Akademie beantwortet sein, hat sich der Bewerber durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann er sich nicht darauf berufen, eine Reservierung oder Absage nicht erhalten zu haben. |
| 7. |
Die TeilnehmerInnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die TeilnehmerInnen an PatientInnen oder anderen KursteilnehmerInnen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die DozentInnen und die Philantropos Akadmie sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt. |
| 8. |
Sollte die Philanthropos Akademie Teilnehmerinnen bei der Beschaffung von Übernachtungsmöglichkeiten behilflich sein, haften sie nicht für die Erbringung der Leistungen der jeweiligen Pensionen / Hotels.
Eine Haftung für die jeweils preisgünstigste Unterbringung ist ebenfalls ausgeschlossen. |